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Wasservergleichsrechnung

Verbesserungsbeitrag und Wassergebühr im Vergleich

Diese Vergleichsrechnung zeigt die kalkulatorische Belastung durch den geplanten Verbesserungsbeitrag der Wassergebühr. Tragen Sie unten Ihre persönlichen Werte ein, um Ihre individuelle Belastung zu ermitteln.

Ihre persönliche Belastung berechnen

Tragen Sie Ihre Werte ein. Sie sehen anschließend die Gegenüberstellung der beiden Finanzierungsmodelle.

Investitionsdarstellung

Die folgenden Werte sind kalkulatorisch hinterlegt und dienen als Grundlage der Berechnung. Sie sind nicht änderbar.

Neubau Wasserwerk nach DIN 276

Kostengruppe Betrag Bemerkung
Neubau Tiefbrunnen III 1.481.220,00 €
Neubau Wasserwerk – Grunderwerb 80.000,00 €
Bauwerk – Baukonstruktionen 2.200.000,00 €
zzgl. 20 % BNK (Baukonstruktionen) 440.000,00 €
Bauwerk – Technische Anlagen 2.183.000,00 €
zzgl. 20 % BNK (Technische Anlagen) 436.600,00 €
Außenanlagen u. Freiflächen – baulich 606.061,70 €
zzgl. 20 % BNK (Außenanlagen baulich) 121.212,34 €
Außenanlagen u. Freiflächen – technisch 512.938,30 €
zzgl. 20 % BNK (Außenanlagen technisch) 102.587,66 €
Stromanschluss 150.000,00 €
Glasfaseranschluss 50.000,00 €
Verbesserungsaufwand gesamt 8.363.620,00 €

Umlagefähiger Aufwand

Verbesserungsaufwand gesamt 8.363.620,00 €
abzgl. Zuwendungen (RZWas) -1.381.500,00 €
Umlagefähiger Aufwand 6.982.120,00 €

Kalkulatorische Ansätze

Beitrag pro m² Grundstücksfläche (40 %) 1,63 €
Beitrag pro m² Geschoßfläche (60 %) 6,60 €
Nutzungsdauer 32 Jahre

Finanzierungsmodelle

Modell Verbesserungsbeitrag über Wasserpreis Wassererhöhung je cbm
100 % Verbesserungsbeitrag 100 % 0 % 0,00 €
60 / 40 (60 % Beitrag / 40 % Wasserpreis) 60 % 40 % 0,51 €

Beispielrechnungen (FAQ)

Beispielhafte Gegenüberstellung für typische Grundstücke.

Grundstück 6.200 m², Geschoßfläche 1.427 m², Wasserverbrauch 510 cbm/Jahr. – Gemeindebeispiel

Position 100 % Verbesserungsbeitrag 60 / 40 (60 % Beitrag / 40 % Wasserpreis)
Verbesserungsbeitrag (brutto, einmalig) 20.890,89 € 12.534,54 €
Wassermehrkosten gesamt 0,00 € 8.905,82 €
Gesamtbelastung über 32 Jahre 20.890,89 € 21.440,36 €

Grundstück 8.200 m², Geschoßfläche 1.320 m², Wasserverbrauch 3.800 cbm/Jahr. – Gemeindebeispiel

Position 100 % Verbesserungsbeitrag 60 / 40 (60 % Beitrag / 40 % Wasserpreis)
Verbesserungsbeitrag (brutto, einmalig) 23.623,46 € 14.174,08 €
Wassermehrkosten gesamt 0,00 € 66.357,12 €
Gesamtbelastung über 32 Jahre 23.623,46 € 80.531,20 €

Grundstück 721 m², Geschoßfläche 286 m², Wasserverbrauch 116 cbm/Jahr. – Gemeindebeispiel

Position 100 % Verbesserungsbeitrag 60 / 40 (60 % Beitrag / 40 % Wasserpreis)
Verbesserungsbeitrag (brutto, einmalig) 3.279,28 € 1.967,57 €
Wassermehrkosten gesamt 0,00 € 2.025,64 €
Gesamtbelastung über 32 Jahre 3.279,28 € 3.993,20 €

Grundstück 2.700 m², Geschoßfläche 850 m², Wasserverbrauch 25 cbm/Jahr. – Gemeindebeispiel

Position 100 % Verbesserungsbeitrag 60 / 40 (60 % Beitrag / 40 % Wasserpreis)
Verbesserungsbeitrag (brutto, einmalig) 10.711,77 € 6.427,06 €
Wassermehrkosten gesamt 0,00 € 436,56 €
Gesamtbelastung über 32 Jahre 10.711,77 € 6.863,62 €

Grundstück 7.200 m², Geschoßfläche 2.100 m², Wasserverbrauch 2.200 cbm/Jahr. – Mittelwert aus 4 befragten Gemeindemitgliedern

Position 100 % Verbesserungsbeitrag 60 / 40 (60 % Beitrag / 40 % Wasserpreis)
Verbesserungsbeitrag (brutto, einmalig) 27.387,72 € 16.432,63 €
Wassermehrkosten gesamt 0,00 € 38.417,28 €
Gesamtbelastung über 32 Jahre 27.387,72 € 54.849,91 €

Hinweis / Disclaimer

Die bereitgestellte Berechnung dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung. Sie basiert auf vereinfachten Annahmen und den aktuell verfügbaren Daten und stellt keine rechtsverbindliche Auskunft dar. Die tatsächlichen Investitionskosten sowie Beiträge und Gebühren können aufgrund von politischen Beschlüssen, gesetzlichen Änderungen, abweichenden Baukosten oder individuellen Gegebenheiten erheblich von den hier dargestellten Ergebnissen abweichen. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Angaben wird keine Gewähr übernommen. Eine Haftung für Entscheidungen oder Maßnahmen, die auf Grundlage dieser Berechnung getroffen werden, ist ausgeschlossen. Verbindlich sind ausschließlich die jeweils gültigen Bescheide und Satzungen der Gemeinde.